Mittwoch, 08.09.2010
Veranstaltung der traditionellen Osterfeuer
Hinweise an Veranstalter und Besucher

Zur Zeit werden bereits wieder die ersten Vorbereitungen für die Durchführung der traditionellen Osterfeuer getroffen. An die Veranstalter werden in dieser Zeit vermehrt Anfragen von Gartenbesitzern gestellt, die ihren Baumschnitt, Äste, Zweige und Reisig im Rahmen des Osterfeuers verbrennen lassen möchten. Jedoch muss hierbei einiges beachtet werden.


Abfälle, Laub, Rasenschnitt und andere Gartenabfälle, Sperrmüll, behandeltes Holz, Kunststoffmineralien und Reifen dürfen nicht im Rahmen des Osterfeuers entsorgt werden. Diese müssen, falls doch angeliefert, vom Veranstalter aussortiert und einer (kostenpflichtigen) geordneten Entsorgung zugeführt werden. Die Samtgemeinde Bad Grund (Harz) weist vorsorglich darauf hin, dass eine unzulässige Abfallentsorgung oder das zu frühe Ablagern von Brennmaterial auf den Osterfeuerstellen als Ordnungswidrigkeit gegen die Verursacher geahndet werden kann (§ 61 Abs. 1 Nr. 2 KrW-/AbfG). Es ist anzunehmen, dass der Entledigungswille überwiegt, wenn das Material länger als 14 Tage vor dem Osterfeuer am Brennplatz gesammelt wird.

Es bestehen keine Bedenken, reinen Baum- und Strauchschnitt im Rahmen eines Osterfeuers zu verbrennen.

Diese Materialien dürfen jedoch nicht zu früh auf den bekannten Osterfeuerplätzen zum Verbrennen abgelagert und aufgeschichtet werden, denn dies kann zur tödlichen Falle für Kleintiere werden. Die aufgeschichteten Äste, Zweige und Reisighaufen bieten insbesondere Igeln, Hasen, Vögeln und anderen Kleintieren Deckung und Schutz. Wird das Osterfeuer ohne die Möglichkeit der Flucht angezündet, bedeutet dies für viele Tiere den sicheren Tod.

Die Veranstalter haben daher Sorge zu tragen, dass das benötigte Brennmaterial frühestens 14 Tage vor dem Abrennen des Osterfeuers angeliefert wird. Das Aufschichten des Materials soll auch erst an dem Tag, an dem das Osterfeuer angezündet wird, erfolgen.
Dank an Veranstalter, freiwilligen Helfern und die Feuerwehren
Der Dank gilt den ehrenamtlich Tätigen, die durch ihre Bereitschaft zur Veranstaltung von Osterfeuern das Brauchtum in unserer Gemeinschaft pflegen. Weiterhin geht der Dank den Freiwilligen Feuerwehren, die durch Brandwachen dafür sorgen, dass alle das Osterfest ohne Brandschäden erleben und die Tradition aufrecht erhalten können.

Verhalten Sie sich bitte auf den Osterfeuerstellen umsichtig und folgen den Anweisungen der Veranstalter, damit Ihnen und den anderen Besuchern der Osterfeuer keine Schäden entstehen und so das Osterfest einen unglücklichen Verlauf nehmen könnte. Tragen Sie bitte auch keine brennenden Fackeln in die bewohnte Ortslage und in anliegende Feldgehölze oder Wälder.

An die Veranstalter der Osterfeuer ergeht die Bitte, die Osterfeuer rechtzeitig anzumelden und nach §§ 8 und 9 der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Samtgemeinde Bad Grund (Harz) vom 27. Dezember 1999 genehmigen zu lassen. Dies ist während der allgemeinen Sprechzeiten im Rathaus Windhausen, An der Mühlenwiese 1, 37539 Windhausen – Fachbereich 3 „Bauwesen“ - Zimmer 102, möglich. Auskünfte erhalten Sie auch telefonisch unter der Ruf- Nr. 05327 58149.
 
Fachbereich Bauwesen
erstellt am 01.03.2010

Veranstaltungen
[13.09.2010 18:00]
Sitzung des Bau-, Umwelt- und Feuerschutzausschusses der Samtgemeinde Bad Grund (Harz)
[14.09.2010 18:00]
Sitzung des Werksausschusses der Samtgemeinde Bad Grund (Harz)
[14.09.2010 18:00]
Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Soziales und Gleichstellungsfragen der Samtgemeinde Bad Grund (Harz)
[20.09.2010 19:00]
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Flecken Gittelde
[23.09.2010 17:00]
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Bergstadt Bad Grund (Harz)
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