Hinweise an Veranstalter und Besucher
Zur Zeit werden bereits wieder die ersten Vorbereitungen für die Durchführung der traditionellen Osterfeuer getroffen. An die Veranstalter werden in dieser Zeit vermehrt Anfragen von Gartenbesitzern gestellt, die ihren Baumschnitt, Äste, Zweige und Reisig im Rahmen des Osterfeuers verbrennen lassen möchten. Jedoch muss hierbei einiges beachtet werden.
Abfälle, Laub, Rasenschnitt und andere Gartenabfälle, Sperrmüll, behandeltes Holz, Kunststoffmineralien und Reifen dürfen nicht im Rahmen des Osterfeuers entsorgt werden. Diese müssen, falls doch angeliefert, vom Veranstalter aussortiert und einer (kostenpflichtigen) geordneten Entsorgung zugeführt werden. Die Samtgemeinde Bad Grund (Harz) weist vorsorglich darauf hin, dass eine unzulässige Abfallentsorgung oder das zu frühe Ablagern von Brennmaterial auf den Osterfeuerstellen als Ordnungswidrigkeit gegen die Verursacher geahndet werden kann (§ 61 Abs. 1 Nr. 2 KrW-/AbfG). Es ist anzunehmen, dass der Entledigungswille überwiegt, wenn das Material länger als 14 Tage vor dem Osterfeuer am Brennplatz gesammelt wird.
Es bestehen keine Bedenken, reinen Baum- und Strauchschnitt im Rahmen eines Osterfeuers zu verbrennen.
Diese Materialien dürfen jedoch nicht zu früh auf den bekannten Osterfeuerplätzen zum Verbrennen abgelagert und aufgeschichtet werden, denn dies kann zur tödlichen Falle für Kleintiere werden. Die aufgeschichteten Äste, Zweige und Reisighaufen bieten insbesondere Igeln, Hasen, Vögeln und anderen Kleintieren Deckung und Schutz. Wird das Osterfeuer ohne die Möglichkeit der Flucht angezündet, bedeutet dies für viele Tiere den sicheren Tod.
Die Veranstalter haben daher Sorge zu tragen, dass das benötigte Brennmaterial frühestens 14 Tage vor dem Abrennen des Osterfeuers angeliefert wird. Das Aufschichten des Materials soll auch erst an dem Tag, an dem das Osterfeuer angezündet wird, erfolgen.
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